Huhu zusammen,
bin gerade dabei, die Elektrik nen Bisschen aufzuräumen. Bei meinem Rekord wurde nachträglich eine Nebelschlussleuchte "fachmännisch" installiert. Nun stellt sich mir die Frage, ob bei unseren Karren eine Nebelschlussleuchte Pflicht ist. Würde das ganze nachträglich verbaute Kabelgeraffel am liebsten komplett raus schmeißen...
Danke
Nebelschlussleuchte Pflicht?
-
- Beiträge: 12352
- Registriert: 20.11.2007, 17:31
- Wohnort: 26316 Varel / Rosenberg
- Kontaktdaten:
- Status: Offline
Re: Nebelschlussleuchte Pflicht?
Bei unseren Autos ist NSL keine Pflicht. Erst ab einem ganz bestimmten Baujahr in den 80er oder 90er Jahren.
Gruß Jörg
Signaturen werden vollkommen überbewertet.
Signaturen werden vollkommen überbewertet.
Re: Nebelschlussleuchte Pflicht?
In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Andere Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Traktoren, Motorräder) und Anhänger unter 60 km/h dürfen mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein. Bei Altfahrzeugen ist eine Nachrüstung nicht erforderlich. Bei Importen von Autos aus Ländern, in denen normalerweise keine Nebelschlussleuchte eingebaut wird, ist eine Nachrüstung im Rahmen einer sogenannten Homologation erforderlich.
"La plus petite bonne action est meilleure que la plus grande bonne intention."
Re: Nebelschlussleuchte Pflicht?
Super, danke
Dann fliegt der ganze Mist raus.
Dann fliegt der ganze Mist raus.
When life gives you lemons grab Tequila and salt
Re: Nebelschlussleuchte Pflicht?
Wenn ich mich recht erinnere war es für den rechten Außenspiegel der gleiche Stichtag.