Das wiederum ist eine Entscheidung, die jeder für sich selbst finden muß. Bei nem Auto ohne Kopfstützen sind Gurte eh fürn Hintern - und mich persönlich würden die Dinger extrem nerven. Aber das darf jeder mit sich selbst abmachen.Nash Taran hat geschrieben:Ich hab das auch schon verstanden als es beim ersten mal geschrieben wurde. Ich habe lediglich erwähnt, daß ich sie trotzdem drin lasse...Ist ja schließlich nicht so schlimm den Gurt anzulegen oder?buckrodgers61 hat geschrieben:darum geht es auch nicht - nur wenn die drin sind musst du sie auch anlegen sonst gibt es ein Ticket - baust du sie jedoch aus kann dir keiner was, weil ja Erstzulassung vor 1970, danach muss die Kiste mit Guten ausgerüstet sein.Nash Taran hat geschrieben:Mein Auto ist ein 69er hat aber trotzdem Gurte. Und wenn die schon drin sind dann lass ich sie sie auch erstmal drin...
Mal wieder was aus der Crashtestabteilung
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....dann hast du da schon etwas missverstandenrek-c-coupe hat geschrieben:
War es nicht eher so, daß man vom gesetzgeberischen Standpunkt nur VORGESCHRIEBENE Gurte anlegen muß.
Das hatten wir aber alles schon mal.
wenn du welche drinne verbaut hast musst du die anlegen - egal ob Becken- Zwei-/Drei-/Vierpunktgurt: Anlegen ist Pflicht.
Wenn das Auto vor Mitte 1970 Erstzulassung hatte und du die vorhandenen rausschmeisst kann dir keiner was - das habe ich zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung fast täglich den GrünWeißen erklären dürfen...........
Sheriff: Sie müssen sich anschnallen
Ich: Womit denn
Sheriff: hat der Wagen etwa keine Gurte?
Ich: Nö
Sheriff: (.................lange Denkpause..........................................................)
dann:
Jaaaaaa, wenn sie keine Gurte im Wagen haben, können sie sich auch nicht anschnallen .........
Ich: Stimmt - und nu :?::?:
Sheriff hat sich dann freundlich verabschiedet und ich habe ihn mit einem dicken stehen lassen (dürfen)
Irgendwann war ich es leid und hab denen direkt den Gesetzestext unter die Nase gehalten - das ganze lief fast über ein Jahr - dann wußte es (fast) jeder Sheriff
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Ja "eigentlich" darfst du sie nich wieder Ausbauen, also zurückrüsten.buckrodgers61 hat geschrieben: wenn du welche drinne verbaut hast musst du die anlegen - egal ob Becken- Zwei-/Drei-/Vierpunktgurt: Anlegen ist Pflicht.
Wenn das Auto vor Mitte 1970 Erstzulassung hatte und du die vorhandenen rausschmeisst kann dir keiner was -
Aber was keiner weiss.......blöd ist nur wenns schon in den Papieren Eingetragen ist
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Selbst nachgerüstete Standard Gurte sind wohl eher selten eingetragen. Wozu auch ?BennyBenson hat geschrieben:Ja "eigentlich" darfst du sie nich wieder Ausbauen, also zurückrüsten.buckrodgers61 hat geschrieben: wenn du welche drinne verbaut hast musst du die anlegen - egal ob Becken- Zwei-/Drei-/Vierpunktgurt: Anlegen ist Pflicht.
Wenn das Auto vor Mitte 1970 Erstzulassung hatte und du die vorhandenen rausschmeisst kann dir keiner was -
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Da kann man schon wieder abbauen, was ein Vorbesitzer angebaut hat. Das ein Anschnallgurt angelegt in der Regel besser ist, wie nicht angegurtet, dürfte wohl ausser Frage stehen.
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Na ich dachte das so mancher TÜV bei der H-Abnahme evtl. so Anmerkungen einträgt...gut bei mir haben sie das nicht gemacht aber die warn auch eher auf VW Spezalisiert
Hab so 2-Punk-Statikgurte drin, find die auch Furchtbar (Komm Angeschnallt nicht an den Lüftungshebel links unterm Armaturenbrett ) aber vorerst bleiben sie drin bis ich auf Automatik umgerüstet habe
Hab so 2-Punk-Statikgurte drin, find die auch Furchtbar (Komm Angeschnallt nicht an den Lüftungshebel links unterm Armaturenbrett ) aber vorerst bleiben sie drin bis ich auf Automatik umgerüstet habe
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Naja in der Regel?! lt. Statistik halt in etwa 70 % der Fälle - das bedeutet , daß man immerhin bei jedem dritten Unfall OHNE Gurte besser dran ist, das ist also drastisch häufiger der Fall, als der Durchschnittsbürger annehmen würde....matthes hat geschrieben:Selbst nachgerüstete Standard Gurte sind wohl eher selten eingetragen. Wozu auch ?BennyBenson hat geschrieben:Ja "eigentlich" darfst du sie nich wieder Ausbauen, also zurückrüsten.buckrodgers61 hat geschrieben: wenn du welche drinne verbaut hast musst du die anlegen - egal ob Becken- Zwei-/Drei-/Vierpunktgurt: Anlegen ist Pflicht.
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Da kann man schon wieder abbauen, was ein Vorbesitzer angebaut hat. Das ein Anschnallgurt angelegt in der Regel besser ist, wie nicht angegurtet, dürfte wohl ausser Frage stehen.
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*hahahahaha*buckrodgers61 hat geschrieben:....dann hast du da schon etwas missverstandenrek-c-coupe hat geschrieben:
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Ich: Womit denn
Sheriff: hat der Wagen etwa keine Gurte?
Ich: Nö
Sheriff: (.................lange Denkpause..........................................................)
dann:
Jaaaaaa, wenn sie keine Gurte im Wagen haben, können sie sich auch nicht anschnallen .........
Ich: Stimmt - und nu :?::?:
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Hm - da scheinen die Polizisten im Großraum Köln-Bonn von Anfang an recht gut informiert gewesen zu sein. Bin deswegen nie angehalten worden und wenn ich mal in ne Routinekontrolle kam, gab es diesbezüglich nie einen kommentar.....
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Wobei man dabei auch nicht vergessen darf, daß der Vergleich nicht einfach nur auf die Gurte bezogen werden darf. Wäre z.B. interessant zu wissen, vieviel Prozent der PKW vor 1976 noch mit ner starren Lenksäule unterwegs gewesen sind und auch noch keine Sicherheitsfahrgastzellen in Verbindung mit Knatschzonen besaßen, um nur mal zwei Sicherheitsmerkmale späterer Fahrzeuge zu nennen, die erst in den 60ern allmählig aufkamen.....opelfreund hat geschrieben:Mal zur Info.
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yo - das knatscht dann so richtig...Klingonen-Thomas hat geschrieben:.... auch noch keine Sicherheitsfahrgastzellen in Verbindung mit Knatschzonen besaßen
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Oooops - ist mir da ein "u" wegg'hupftbuckrodgers61 hat geschrieben:yo - das knatscht dann so richtig...Klingonen-Thomas hat geschrieben:.... auch noch keine Sicherheitsfahrgastzellen in Verbindung mit Knatschzonen besaßen
Aber interessant: ich dachte immer, "knatschen" wäre ein anderer Begriff für "heulen" - so kenn ich dat - da sacht Wiki aber nix von
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