Anhängerkupplung Westfalia 314028 für Rekord C, VERKAUFT

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Re: Anhängerkupplung für Rekord C

Beitrag von logo »



Jungen werden ca. 7 Jahre alt, danach wachsen die nur noch.......

MfG
Karsten.
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Kommode-1
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Re: Anhängerkupplung für Rekord C

Beitrag von Kommode-1 »

Klasse, danke für den Link!
Das Dokument hatte ich trotz aller Suche nicht gesehen oder nicht wahrgenommen.
Wahrscheinlich stand die Bierflasche genau davor.

Damit kann ich nochmal zum KÜS gehen, und den fragen, ob es ihm egal ist, dass ich ein Coupé habe statt eines Caravans.

Viele Grüße, Axel
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MBJogi
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Re: Anhängerkupplung für Rekord C

Beitrag von MBJogi »

Hallo logo,

vielen Dank für die Einbauanleitung! Hatte auch schon bei Westfalia nachgefragt, aber scheinbar die falsche Stelle.

Schönes Wochenende!
Jürgen
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Re: Anhängerkupplung für Rekord C

Beitrag von logo »

Kein Problem...
Jungen werden ca. 7 Jahre alt, danach wachsen die nur noch.......

MfG
Karsten.
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Brender
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Re: Anhängerkupplung für Rekord C

Beitrag von Brender »

mfg Sebastian ;)

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Kommode-1
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Re: Anhängerkupplung für Rekord C

Beitrag von Kommode-1 »

MBJogi hat geschrieben: 30.09.2022, 10:55 Hallo logo,

vielen Dank für die Einbauanleitung! Hatte auch schon bei Westfalia nachgefragt, aber scheinbar die falsche Stelle.

Schönes Wochenende!
Die Auskunft oder Anbauanleitung ist bei Westfalia nicht mehr zu bekommen, höchstens noch bei Westfalia Automotive. Die bedienen allerdings konsequent nur ihre Händler, also bin ich dort auch nicht weiter gekommen.

Um so wichtiger, solche Dokumente hier abzulegen, danke, Sebastian!

Übrigens mein Ergebnis beim KÜS: die Kupplung 314 028, die laut Papieren nur für den Caravan ist, kann im Normalfall nicht für ein Coupe eingetragen werden. Sehr wohl empfahlen mir die Herren, einen "Unterschriftsbeauftragen" (Dekra, TÜV, sonstwo) um eine Eintragung nach §21 zu bitten.
Mal sehen wie das weitergeht.

Viele Grüße, Axel
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buckrodgers61
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Re: Anhängerkupplung für Rekord C

Beitrag von buckrodgers61 »

Kommode-1 hat geschrieben: 01.10.2022, 21:38
Übrigens mein Ergebnis beim KÜS: die Kupplung 314 028, die laut Papieren nur für den Caravan ist, kann im Normalfall nicht für ein Coupe eingetragen werden. Sehr wohl empfahlen mir die Herren, einen "Unterschriftsbeauftragen" (Dekra, TÜV, sonstwo) um eine Eintragung nach §21 zu bitten.
Mal sehen wie das weitergeht.

Viele Grüße, Axel
…bin damals…(2000) mit meinem Coupé beim TÜV vorgefahren…AHK war von ner Limo, Typenschild vom Kumpel vom Caravan…TÜV-Prüfer meinte, nach Durchsicht der internen Unterlagen nur „AHA“…schaute sich die Anbringung an, bemängelte fehlende Unterlagscheiben an den vorderen Stoßdämpfern, was ich aber nicht hingenommen habe….und hat dann irgendwann mal den Eintrag durchgeführt und ne frische Plakette verklebt….
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Brender
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Re: Anhängerkupplung für Rekord C

Beitrag von Brender »

Die meisten plappern einfach zu viel beim TÜV. Hinfahren, tüven, heimfahren. Eine Anhängerkupplung muss nicht eingetragen werden mit E Nummer und das hat sie. Sonderfall ist halt, das es die falsche ist, aber wer weiß das schon. Wenn der Mann kein Bock hat, dann nächster! Alle Furz lang ist ne Stelle...
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dematerialisierer
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Re: Anhängerkupplung für Rekord C

Beitrag von dematerialisierer »

Unterschreib´ ich.
Viele wollen einfach 100 % geben obwohl oft schon 80 reichen. Manchmal noch weniger.
...
Dann klau ich mir 'nen Porsche, 'nen Opel, 'nen VW
und entführe ein paar Bonzen an den Bodensee.
Dort fick ich sie ins Knie und proklamiere Anarchie in Germoney!
...
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the Brain
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Re: Anhängerkupplung für Rekord C

Beitrag von the Brain »

dematerialisierer hat geschrieben: 02.10.2022, 15:04 Unterschreib´ ich.
Viele wollen einfach 100 % geben obwohl oft schon 80 reichen. Manchmal noch weniger.
Oder die machen einfach einen akkuraten Job. Wenn ich 80% oder weniger gebe, reißt mein Meister mir den Kopf ab. Denn meine Firma bezahlt mich für 100%.

Und baut der TÜVer Scheiße kann sogar das Bundesland haftbar gemacht werden, wenn ich mich nicht irre. Das wären dann, je nachdem, wir alle. Scharlatane und Heißsporne hats überall.

Schonmal drüber nach gedacht?

Unterm Strich ists eventuell ne Grauzone, da immer die TÜV Bestimmungen gelten, die zur EZ des Fahrzeugs passen? Außer Warnblinkanlage. Und niemand drüber nachgedacht hat wie das mit älteren Einheiten ist.
.....und Er lächelt, denn Er weiß: Das Böse siegt immer! 8)

Nix iss mir so lieb , wie der Heckantrieb........
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Brender
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Re: Anhängerkupplung für Rekord C

Beitrag von Brender »

Ich bleib dabei Metto, weniger denken, mehr machen. :wink: Es ist eine Anhängerkupplung. Wenn die richtig befestigt ist, fahren... man muss nicht immer die Hose mit der Beißzange anziehen...
mfg Sebastian ;)

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Re: Anhängerkupplung für Rekord C

Beitrag von the Brain »

Brender hat geschrieben: 02.10.2022, 15:43 Ich bleib dabei Metto, weniger denken, mehr machen. :wink: Es ist eine Anhängerkupplung. Wenn die richtig befestigt ist, fahren... man muss nicht immer die Hose mit der Beißzange anziehen...
Kannst du sicherlich Seb. Ich weiß von Fahrzeugen, wo explizit der Anbau einer AHK untersagt wurde. Da wurde halt mehr gemacht...... :wink:

Da waren die Rahmenteile halt dilettantisch verschlimmbessert am Fahrzeug. Dazu noch ne verfaulte 55 Jahre alte AHK.

Will ich das wirklich haben, als Familienvater?
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Re: Anhängerkupplung für Rekord C

Beitrag von Kommode-1 »

Brender: "Eine Anhängerkupplung muss nicht eingetragen werden mit E Nummer und das hat sie."

Hat sie das? Welche ist denn die E-Nummer oder mit ihr gleichzusetzen? Die Typ-Nummer oder das Prüfzeichen?

Immerhin, ein sogenannter "Unterschriftsberechtigter" wäre wahrscheinlich in der Lage, über den Unterschied Caravan/Coupè hinwegzusehen. Habe ich aber noch nicht geklärt.
Einfach irgendwas dranzuschrauben, was zwar technisch einwandfrei ist, aber bürokratische Probleme mit sich bringen könnte, dazu hätte ich zwar die Eier, aber auf das Gerenne nicht die Nerven.

Hat eigenlich mal jemand ein Bild von der angebauten ORIS? Sieht man aus Normalperspektive diese eleganzfreien Schraubplatten, die so nach landwirtschaftlichem Gerät aussehen (die aber eine einfache Demontage des Hakens ermöglichen, legal oder illegal)?

UUUND: hat jemand so ein dubioses Innenblech für das Coupé? Auch gerne nur zum Ausleihen und Nachbauen? Dann vielleicht auch gleich mehrere, wenn es nicht zu kompliziert ist (Lasern/kanten kein Problem. 3D, Sicken usw. doch Problem).

Danke und viele Grüße, Axel
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Re: Anhängerkupplung für Rekord C

Beitrag von Brender »

F-756 ist das Prüfzeichen bzw. die ABE-Nr. Wie gesagt, bei dir isses jetzt bissl Kacke weil sie nicht für das Fahrzeug ist, würde mich persönlich aber nicht hindern. Wir reden hier über ein Stück Blech das hinzu kommt. Du hast ein vernünftiges Auto und eine vernünftige Kupplung. Anschrauben, die Anbauanleitung legst du ins Handschuhfach und gut ist.

Beim nächsten TÜV vorfahren. Wenn er nach der Kupplung fragt, zeigst du ihm die Anbauanleitung. Mehr braucht er nicht. Fällt ihm auf, das es die Falsche ist, könntest du ihm das mit dem Blech erklären. Wenn er Lust hat, klebt er, wenn nicht, nächste Bude. Der fragt dann nicht mal nach der Kupplung sondern nach der fehlenden Plusspolabdeckung und klebt. :wink:

Ich sehe es 3 mal in der Woche bei uns in der Werkstatt ;).

Von Oris gab es Abdeckkappen um die Ackerschiene zu verdecken...

Ne, die darf man glaube ich nicht abschrauben bzw trennen, folglich keine Kappe. Bin mir aber nicht sicher...
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Re: Anhängerkupplung für Rekord C

Beitrag von dematerialisierer »

Bei manchen Dingen reicht mein Sachverstand um mein Gewissen zu überzeugen. Ich muss irgendwelche Instanzen jedenfalls dann nicht mit der Nase auf das Problem stoßen, um den Beweis zu erhalten, dass in unserem schönen Land alles geregelt ist.
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