Sicherheitsgurt
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Hallo!!
Ich habe da mal eine Frage, hat ein Commodore von 1970 einen Sicherheitsgurt? Bei mir sind keine vorhanden!!!!
Ich habe da mal eine Frage, hat ein Commodore von 1970 einen Sicherheitsgurt? Bei mir sind keine vorhanden!!!!
Re: Sicherheitsgurt
Das war halt damals Sonderausstattung. Die Wagen waren alle vorbereitet aber nicht ab Werk damit ausgeruestet.
Ab 1974 war es wohl Pflicht in Deutschland.
Ab 1974 war es wohl Pflicht in Deutschland.
Commodore Coupe, Automatic Bj. '71, 28H
Re: Sicherheitsgurt
ja sollten bei diesem Baujahr eigentlich vorhanden sein . In Deutschland waren diese ab 1975 schon Pflicht. Ggf. kann Dein Auto ein Exportmodell sein was ich von hier aus nicht sehen kann dort könnten zu diesem Zeitpunkt andere Gesetze gegolten haben.
Dennoch wenn Dein Auto schon eine H Zulassung hat frage ich mich wie das Auto diese bekommen hat wenn keine verbaut waren ??. Denn es müssen Sicherheitsgurte nachgerüstet werden .
Michi
Dennoch wenn Dein Auto schon eine H Zulassung hat frage ich mich wie das Auto diese bekommen hat wenn keine verbaut waren ??. Denn es müssen Sicherheitsgurte nachgerüstet werden .
Michi
Wer bremst verliert und die Haltbarkeit sieht man am Bodenblech.
Re: Sicherheitsgurt
Hallo
Ja das habe ich mich auch gefragt! ist ja eine Oldtimer Bestätigung dabei.Am besten ich frage mal beim TÜV nach.
Ja das habe ich mich auch gefragt! ist ja eine Oldtimer Bestätigung dabei.Am besten ich frage mal beim TÜV nach.
- sneakypete
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Re: Sicherheitsgurt
Sicherheitsgurte nachrüsten soll Pflicht sein? Ich dachte nur Warnblinker muss nachgerüstet werden.
LG Peter
LG Peter
- CoupéSince13
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Re: Sicherheitsgurt
Warnblinker muss nachgerüstet werden, Gurte Nöööö!
Re: Sicherheitsgurt
sneakypete hat geschrieben:Sicherheitsgurte nachrüsten soll Pflicht sein? Ich dachte nur Warnblinker muss nachgerüstet werden.
LG Peter
Wird alles unterschiedlich gehandhabt. genauso habe ich gehört das Abschleppösen verbaut werden müssen oder irgendwas wo man das Seil oder ?? befestigen kann . Hinten ist ja bei uns kein Problem aber vorn ? Wollte ich auch nicht glauben .
Michi
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Re: Sicherheitsgurt
CoupéSince13 hat geschrieben:Warnblinker muss nachgerüstet werden, Gurte Nöööö!
Habe das in meinen Unterlagen gefunden.
Mit Wirkung vom 1 April 1974 ist die Ausrüstung von Neuwagen mit Sicherheitsgurten zur Pflicht geworden.
Pflicht sie anzulegen erfolgte am 01.01.1976
Die Ursprüngliche Beschränkung der Anschnallpflicht auf die Vordersitze entfiel mit einer Änderungsverordnung vom 06.07. 1984 (einschließlich Bußgeldverfahren).
Ab dem 01.01.1976 mußten alle PKW's die seit dem 01.04.1970 erstmals zugelassen wurden und über verankerungen verfügen bis zum 01.01.1978 mit Sicherheitsgurten ausgerüstet worden sein
Diese Regelung gilt bis heute §21a der StVo.
Bei Fahrzeugen die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen worden sind egal wo aber nachweißbar sind von der Gurtpflicht befreit. Außer es sind bereits Gurte eingebaut.
Man darf also ein Historisches Fahrzeug im Strassenverkehr (ohne eingebaute Gurte) fahren, wird aber im Falle eines Unfalls ein Mitverschulden, zu Beispiel bei eigenen Verletzungen sich gefallen lassen müssen. Selbst dann wenn man den Unfall nicht verursacht hat.
Michi
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Re: Sicherheitsgurt
Abschleppösehardmicki hat geschrieben:sneakypete hat geschrieben:Sicherheitsgurte nachrüsten soll Pflicht sein? Ich dachte nur Warnblinker muss nachgerüstet werden.
LG Peter
Wird alles unterschiedlich gehandhabt. genauso habe ich gehört das Abschleppösen verbaut werden müssen oder irgendwas wo man das Seil oder ?? befestigen kann . Hinten ist ja bei uns kein Problem aber vorn ? Wollte ich auch nicht glauben .
Michi
habe ich für vorne , das teil wird einfach an die Achse geklemmt und mit einer Schraube fixiert.
Gibt es in Ebay von zeit zu zeit.
Gruß von der Heidelsburg
Einer von fünf
Re: Sicherheitsgurt
homelessness hat geschrieben:Abschleppösehardmicki hat geschrieben:sneakypete hat geschrieben:Sicherheitsgurte nachrüsten soll Pflicht sein? Ich dachte nur Warnblinker muss nachgerüstet werden.
LG Peter
Wird alles unterschiedlich gehandhabt. genauso habe ich gehört das Abschleppösen verbaut werden müssen oder irgendwas wo man das Seil oder ?? befestigen kann . Hinten ist ja bei uns kein Problem aber vorn ? Wollte ich auch nicht glauben .
Michi
habe ich für vorne , das teil wird einfach an die Achse geklemmt und mit einer Schraube fixiert.
Gibt es in Ebay von zeit zu zeit.
Gruß von der Heidelsburg
Ja ich weiß auch jetzt wieder zu 19,99 Euro. Ich meine bis vor 10 Jahren oder weiter hat kein Hahn danach gekräht , Seil um den Achsträger gelegt und fertig.
Michi
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Re: Sicherheitsgurt
Ich hab mir die alternative gebaut. Rundstahl gebogen und an u scheibe der zugsteben geschweißt. Gruß frank
Wir sind die Typen, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben!!!
Re: Sicherheitsgurt
Das hat der TÜV Mann auch gesagt.werde erstmal keine einbauen( habe ja auch keine) Ich lass es mal drauf ankommen!
Danke für die Antworten!!!
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Re: Sicherheitsgurt
Genau so!hardmicki hat geschrieben:CoupéSince13 hat geschrieben:Warnblinker muss nachgerüstet werden, Gurte Nöööö!
Habe das in meinen Unterlagen gefunden.
Mit Wirkung vom 1 April 1974 ist die Ausrüstung von Neuwagen mit Sicherheitsgurten zur Pflicht geworden.
Pflicht sie anzulegen erfolgte am 01.01.1976
Die Ursprüngliche Beschränkung der Anschnallpflicht auf die Vordersitze entfiel mit einer Änderungsverordnung vom 06.07. 1984 (einschließlich Bußgeldverfahren).
Ab dem 01.01.1976 mußten alle PKW's die seit dem 01.04.1970 erstmals zugelassen wurden und über verankerungen verfügen bis zum 01.01.1978 mit Sicherheitsgurten ausgerüstet worden sein
Diese Regelung gilt bis heute §21a der StVo.
Bei Fahrzeugen die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen worden sind egal wo aber nachweißbar sind von der Gurtpflicht befreit. Außer es sind bereits Gurte eingebaut.
Man darf also ein Historisches Fahrzeug im Strassenverkehr (ohne eingebaute Gurte) fahren, wird aber im Falle eines Unfalls ein Mitverschulden, zu Beispiel bei eigenen Verletzungen sich gefallen lassen müssen. Selbst dann wenn man den Unfall nicht verursacht hat.
Michi
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Re: Sicherheitsgurt
Also mein Rekord Bj Aug.69 hat vor 3 Monaten die H Abnahme bekommen. Warnblinker nachrüsten -- ja. Alles andere ohne bestanden. Keine Gurte und auch kein Abschlepphaken. Allerdings war bei meinem die Fahrgestellnummer nur auf dem Typenschild. Das reichte den Prüfer nicht. Die musste nachträglich eingeschlagen werden obwohl ich nen Schrieb mit hatte in dem steht das die eingestanzte Nummer erst ab Sept. 69 pflicht ist.
Gruß Marc
† DIE LETZTE FAHRT IST IMMER IM KOMBI †
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Re: Sicherheitsgurt
StVZO §43: Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_43.php
Frühe Einheiten haben auch an den unteren Lenkern der Hinterachse keine Abschleppöse. Wann das geändert wurde keine Ahnung aner ein Seil kann man sowohl als auch um die Achsen legen, von daher dürfte das Makulatur sein.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_43.php
Frühe Einheiten haben auch an den unteren Lenkern der Hinterachse keine Abschleppöse. Wann das geändert wurde keine Ahnung aner ein Seil kann man sowohl als auch um die Achsen legen, von daher dürfte das Makulatur sein.
.....und Er lächelt, denn Er weiß: Das Böse siegt immer!
Nix iss mir so lieb , wie der Heckantrieb........
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