Schlüssel verloren
Re: Schlüssel verloren
Am besten ihr Fahrt in Zukunft lieber ohne Jacke....
mfg Sebastian
WHB, ETK auf Anfrage zum Download per PN. Habe Schlossabdeckungen auf Ersatz.
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- buckrodgers61
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Re: Schlüssel verloren
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Re: Schlüssel verloren
Ich finde für die Zulassung eines H-Fahrzeugs sollte der Nachweis eines zeitgemäßen Alltagskraftfahrzeug Voraussetzung sein.
Re: Schlüssel verloren
voraussetzungen ist meist auch ein Alltagsauto bei den Versicherungen
aber manchen reicht schon ein 125 ccm Roller oder das Du von Mami das Auto nutzen darfst usw.
"La plus petite bonne action est meilleure que la plus grande bonne intention."
Re: Schlüssel verloren
Ich habe nen 25er Mofa.
Abschaffen das H. Steuerfreiheit für Neuwagen abschaffen.
Subventionen für Gas, Diesel und E-Fahrzeuge abschaffen und natürlich auch beim Kerosin.
ÖPVN ausbauen und kostenfrei für alle. Güter auf die Schienen und Tempolimit. 30 innerhalb. 70 außerhalb und 120 auffe Bahn.
.....und Er lächelt, denn Er weiß: Das Böse siegt immer!
Nix iss mir so lieb , wie der Heckantrieb........
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Re: Schlüssel verloren
Das wäre Anarchie.
Aber des Rätsels Lösung
Das wird die herrschende Klasse aber nicht zulassen., weil es ihre Lebensgrundlagen zerstört.
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Gruß Jörg
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- buckrodgers61
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Re: Schlüssel verloren
happich
nur kein Roller, dafür mit mehr ccm
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Re: Schlüssel verloren
Ich glaub dir brennt der Kittel...
mfg Sebastian
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Re: Schlüssel verloren
... mit mindestens zwei Türen.
Re: Schlüssel verloren
Warum?
Was man sich von einem Stuhl abgucken kann? Er kommt mit jedem Arsch klar!
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Re: Schlüssel verloren
Nicht das jemand meint, ich würde darüber diskutieren wollen.
Könnt ihr gerne tun , ich nicht.
Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, daß dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallys und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz. Fahrten im Alttagsverkehr oder zu gewerblichen Zwecken sind nicht erlaubt (Kfz.-Steuerhinterziehung!)
§ 21c StVZO
§ 23 Abs. 1c StVZO
1. Voraussetzungen zur Erteilung
Gemäß § 23 Abs. 1c StVZO kann auf Antrag ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden. Neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung eines Kennzeichens sind die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1c StVZO :
a) Antrag auf Erteilung eines Oldtimerkennzeichens,
b) Fahrzeug wurde vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr genommen,
c) es soll vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden,
d) erteilte Betriebserlaubnis ( § 21 c StVZO ),
e) Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich ( § 21c StVZO ).
2. Begriff des Oldtimers
Als Oldtimer sind solche Fahrzeuge zu bezeichnen, die erstmals vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie als historisches Sammlerstück in der Regel nicht als Beförderungsmittel eingesetzt werden. Damit sind keine Oldtimer solche Fahrzeuge, die zwar das Fahrzeugdienstalterkriterium erfüllen, jedoch hauptsächlich im Alltagsverkehr als Verkehrsmittel benutzt werden. Für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Im Falle des Einsatzes des Fahrzeuges mit Oldtimerkennzeichen über den Zweck des § 23 Abs. 1c StVZO hinaus sind die Voraussetzungen zum Wegfall der Kennzeichenerteilung erfüllt.
Könnt ihr gerne tun , ich nicht.
Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, daß dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallys und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz. Fahrten im Alttagsverkehr oder zu gewerblichen Zwecken sind nicht erlaubt (Kfz.-Steuerhinterziehung!)
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1. Voraussetzungen zur Erteilung
Gemäß § 23 Abs. 1c StVZO kann auf Antrag ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden. Neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung eines Kennzeichens sind die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1c StVZO :
a) Antrag auf Erteilung eines Oldtimerkennzeichens,
b) Fahrzeug wurde vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr genommen,
c) es soll vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden,
d) erteilte Betriebserlaubnis ( § 21 c StVZO ),
e) Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich ( § 21c StVZO ).
2. Begriff des Oldtimers
Als Oldtimer sind solche Fahrzeuge zu bezeichnen, die erstmals vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie als historisches Sammlerstück in der Regel nicht als Beförderungsmittel eingesetzt werden. Damit sind keine Oldtimer solche Fahrzeuge, die zwar das Fahrzeugdienstalterkriterium erfüllen, jedoch hauptsächlich im Alltagsverkehr als Verkehrsmittel benutzt werden. Für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Im Falle des Einsatzes des Fahrzeuges mit Oldtimerkennzeichen über den Zweck des § 23 Abs. 1c StVZO hinaus sind die Voraussetzungen zum Wegfall der Kennzeichenerteilung erfüllt.
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Re: Schlüssel verloren
Hey,
ich bin Meister im Schlüssel verlieren.
2x habe ich Schlüssel auf Parkplätzen beim einladen verloren. Und dank Garagenfunktion erst Zuhause gemerkt ... weg.
1x Hab ich ein ganzes Schlüsselbund mit Auto und Wohnungsschlüsseln zusammen mit den Müllsäcken in die Tonne geschmissen und bin danach eine Woche auf Montage (Firmenwagen) gefahren... weg.
Und einmal habe ich einen Schlüssel über ein Jahr verloren, er war in den Siztbezug geruscht und ist erst zufällig bei der Demontage des Sitzes aufgetaucht.
Viele Grüße
Robbe, sonst guck soch mal in die Mülltonne....
ich bin Meister im Schlüssel verlieren.
2x habe ich Schlüssel auf Parkplätzen beim einladen verloren. Und dank Garagenfunktion erst Zuhause gemerkt ... weg.
1x Hab ich ein ganzes Schlüsselbund mit Auto und Wohnungsschlüsseln zusammen mit den Müllsäcken in die Tonne geschmissen und bin danach eine Woche auf Montage (Firmenwagen) gefahren... weg.
Und einmal habe ich einen Schlüssel über ein Jahr verloren, er war in den Siztbezug geruscht und ist erst zufällig bei der Demontage des Sitzes aufgetaucht.
Viele Grüße
Robbe, sonst guck soch mal in die Mülltonne....
Hab gerade durchgezählt;
ich hab sie wirklich nichtmehr alle.
Why drink and drive... ?
...Smoke and Fly!
ich hab sie wirklich nichtmehr alle.
Why drink and drive... ?
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Re: Schlüssel verloren
Sowas blödes habe ich schon lange nicht mehr gehört. Dann müsste ich mein H abgeben, weil ich kein Alltagsfahrzeug besitze.
Ich gehe nämlich zu fuß zur Arbeit und mache sonstige Erledigungen mit dem Fahrrad oder dem Motorrad. Mit dem Rekord fahre ich in den Urlaub und mache ab und zu einen Ausflug.
Re: Schlüssel verloren
JAAAAAAAAA der scheiß Schlüssel ist wieder da !!!
Und natürlich war er an so einem blöden Ort. In der Jackentasche - aber von einer Jacke, bei der ich schwören würde, dass ich die im letzten halbe Jahr nicht anhatte. Und auch nicht letzten Freitag. Ein Wahnsinn. Und ich war noch nicht mal betrunken Echt verrückt.
Bin heute gleich zum Schlüsseldienst und hab mir von beiden Schlüsseln Ersatz machen lassen. Der gute Mann hatte sogar die Rohinge auf Tasch.
Und natürlich war er an so einem blöden Ort. In der Jackentasche - aber von einer Jacke, bei der ich schwören würde, dass ich die im letzten halbe Jahr nicht anhatte. Und auch nicht letzten Freitag. Ein Wahnsinn. Und ich war noch nicht mal betrunken Echt verrückt.
Bin heute gleich zum Schlüsseldienst und hab mir von beiden Schlüsseln Ersatz machen lassen. Der gute Mann hatte sogar die Rohinge auf Tasch.