OT Autokauf Rücktritt

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zeitmaschine
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Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von zeitmaschine »

Seb, war nicht für mich... :mrgreen: Aber stimmt, deswegen werde ich jetzt auch mal das Diplo A coupe stehen lassen... :icon_huepfend_01


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Brender
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Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von Brender »

:lol:
mfg Sebastian ;)

WHB, ETK auf Anfrage zum Download per PN. Habe Schlossabdeckungen auf Ersatz.
Bild
Jörg
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Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von Jörg »

20230501_095832.jpg
Hab hier grad eines vor der Linse. Sabber ich grad voll. :mrgreen:
Gruß Jörg

Signaturen werden vollkommen überbewertet.
El Greco
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Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von El Greco »

the Brain hat geschrieben: 01.05.2023, 10:09 Wolfgang wirds vermutlich schwer fallen das alles beweisen zu können.
Unter gewissen Voraussetzungen sollen solche " Agenturgeschäfte " laut BGH Urteil zulässig sein.
Der Händler hat die Arschkarte gezogen als er die Reklamation des Fensterhebers anerkannt und laut seiner Aussage diesen auch repariert hat. In dem Fall ist er nicht nur Vermittler, sondern Verkäufer. :wink:
Was man sich von einem Stuhl abgucken kann? Er kommt mit jedem Arsch klar!
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re681
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Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von re681 »

El Greco hat geschrieben: 30.04.2023, 21:08
re681 hat geschrieben: 30.04.2023, 19:31 wichtig ist vor allem was im Kaufvertrag steht!
Steht die Firma als Verkäufer oder eine Privatperson?
Und grundsätzlich alles schriftlich machen !
Nicht mal eben am Telefon rumdiskutieren!
Das spielt gar keine Rolle ob er als Privatperson im Kaufvertrag steht wenn er als Händler inseriert. Auch im Kaufvertrag können Punkte stehen die nicht rechtens sind, wie z. Bsp. gekauft wie gesehen oder Teileträger, das geht vor Gericht komplett unter.
generell hast du recht , es sei denn er trat nur als Vermittler auf...
wobei ich die Nummer mit dem Ankauf immer noch nicht verstanden habe...
Um solche Fehler wie mit den Fensterhebern auszuschließen, nehme ich immer meine Frau mit und setzte sie ins Auto.
Dort darf sie dann an allen Schaltern rumspielen die sie Findet und sollte einer dabei sein bei dem sich nichts tut sofort melden...
L.G. Dietmar :icon_winken_01


WENN DU WILLST DAS ES RICHTIG WIRD MACH ES SELBST!!!!! :icon_examen_01
El Greco
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Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von El Greco »

re681 hat geschrieben: 01.05.2023, 20:09
El Greco hat geschrieben: 30.04.2023, 21:08
re681 hat geschrieben: 30.04.2023, 19:31 wichtig ist vor allem was im Kaufvertrag steht!
Steht die Firma als Verkäufer oder eine Privatperson?
Und grundsätzlich alles schriftlich machen !
Nicht mal eben am Telefon rumdiskutieren!
Das spielt gar keine Rolle ob er als Privatperson im Kaufvertrag steht wenn er als Händler inseriert. Auch im Kaufvertrag können Punkte stehen die nicht rechtens sind, wie z. Bsp. gekauft wie gesehen oder Teileträger, das geht vor Gericht komplett unter.
generell hast du recht , es sei denn er trat nur als Vermittler auf...
wobei ich die Nummer mit dem Ankauf immer noch nicht verstanden habe...
Um solche Fehler wie mit den Fensterhebern auszuschließen, nehme ich immer meine Frau mit und setzte sie ins Auto.
Dort darf sie dann an allen Schaltern rumspielen die sie Findet und sollte einer dabei sein bei dem sich nichts tut sofort melden...
Definition Vermittler im Automobilhandel, der Händler inseriert und ALLES weitere läuft zwischen Verkäufer und Interessent ab. Inzahlungnahmen, Reparaturen, Beratungen jeglicher Art heben den Status des Vermittlers komplett auf. Ich schule das Thema seit 2008 unter anderem für die Daimler AG.
Was man sich von einem Stuhl abgucken kann? Er kommt mit jedem Arsch klar!
Wilhelm von Opel
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Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von Wilhelm von Opel »

Bei allen guten Tipps hier aus dem Forum: Lass Dich anwaltlich beraten. Eine Beratungsstunde kostet ca. 190,- zzgl. Märchensteuer. Bei dem Ärger, den Du gerade verspürst, wäre dieses Honorar zu verschmerzen. Schreibe Dir alle Fragen auf und gehe gut vorbereitet in das Gespräch mit dem Anwalt. Habe ich in den vergangenen Jahren schon mit diversen Problemen gemacht, die ich privat hatte und hinterher sieht man klarer für weitere Schritte (sofern diese sinnvoll sein sollten). Vielleicht findest Du einen Anwalt, der auf Autokauf spezialisiert ist.
Grüße
Wilhelm
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Olli457
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Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von Olli457 »

El Greco hat geschrieben: 01.05.2023, 21:11
Definition Vermittler im Automobilhandel, der Händler inseriert und ALLES weitere läuft zwischen Verkäufer und Interessent ab. Inzahlungnahmen, Reparaturen, Beratungen jeglicher Art heben den Status des Vermittlers komplett auf.
Danke Ilias!
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the Brain
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Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von the Brain »

El Greco hat geschrieben: 01.05.2023, 16:27
the Brain hat geschrieben: 01.05.2023, 10:09 Wolfgang wirds vermutlich schwer fallen das alles beweisen zu können.
Unter gewissen Voraussetzungen sollen solche " Agenturgeschäfte " laut BGH Urteil zulässig sein.
Der Händler hat die Arschkarte gezogen als er die Reklamation des Fensterhebers anerkannt und laut seiner Aussage diesen auch repariert hat. In dem Fall ist er nicht nur Vermittler, sondern Verkäufer. :wink:
Die Beweislast liegt beim Käufer, wenn ich mich nicht irre lief alles telefonisch bis zu dem Zeitpunkt.

Wo liegt dann aktuell die Pöterkarte?
.....und Er lächelt, denn Er weiß: Das Böse siegt immer! 8)

Nix iss mir so lieb , wie der Heckantrieb........
El Greco
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Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von El Greco »

the Brain hat geschrieben: 02.05.2023, 09:59
El Greco hat geschrieben: 01.05.2023, 16:27
the Brain hat geschrieben: 01.05.2023, 10:09 Wolfgang wirds vermutlich schwer fallen das alles beweisen zu können.
Unter gewissen Voraussetzungen sollen solche " Agenturgeschäfte " laut BGH Urteil zulässig sein.
Der Händler hat die Arschkarte gezogen als er die Reklamation des Fensterhebers anerkannt und laut seiner Aussage diesen auch repariert hat. In dem Fall ist er nicht nur Vermittler, sondern Verkäufer. :wink:
Die Beweislast liegt beim Käufer, wenn ich mich nicht irre lief alles telefonisch bis zu dem Zeitpunkt.

Wo liegt dann aktuell die Pöterkarte?
Bis zum Jahre 2021 war die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, er musste beweisen, dass die Ware mängelfrei übergeben wurde. Ab dem 7.ten Monat trat die Beweislastumkehr ein, da musste der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Seit 1.1. 2022 wurde die Beweislast nun auf 12 Monate ausgeweitet, dass bedeutet der Verkäufer steht in der Verantwortung in den ersten 12 Monaten zu beweisen, dass die Ware mängelfrei übergeben wurde.
Was man sich von einem Stuhl abgucken kann? Er kommt mit jedem Arsch klar!
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Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von El Greco »

Olli457 hat geschrieben: 02.05.2023, 07:20
El Greco hat geschrieben: 01.05.2023, 21:11
Definition Vermittler im Automobilhandel, der Händler inseriert und ALLES weitere läuft zwischen Verkäufer und Interessent ab. Inzahlungnahmen, Reparaturen, Beratungen jeglicher Art heben den Status des Vermittlers komplett auf.
Danke Ilias!
Gerne!
Was man sich von einem Stuhl abgucken kann? Er kommt mit jedem Arsch klar!
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the Brain
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Re: OT Autokauf Rücktritt

Beitrag von the Brain »

Haftungsausschluss sowie die Gewährleistung bei Privatverkäufen. Dazu muß man aber den Kaufvertrag studieren.
Käufer profitieren laut § 355 BGB von einem vierzehntägigen Widerrufsrecht bei dem Gebrauchtwagenkauf. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich um einen Privatkauf bei einem Händler handelt. Bei einem Kauf unter Privatleuten entfällt diese Möglichkeit.

Und was steht drin im Vertrag?
.....und Er lächelt, denn Er weiß: Das Böse siegt immer! 8)

Nix iss mir so lieb , wie der Heckantrieb........
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