Nun bin ich der neue :)
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glaube ab EZ 1.4.70 waren Gurte vorne im Auto PflichtRanger_coupe hat geschrieben:ja 14.04.1970 und keine Gurte. GM in Biel hat da gespart. waren ja auch 369 Ranger wo gebaut wurden. Da kann man viel sparen
und so wie die hier in Zürich fahren sind mit Gurte doch lieber. zumindest für den Fahrer
schau mal hier
http://www.oldtimer-sicherheitsgurte.de/
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Ranger_coupe hat geschrieben:shit.. dann hat mir einer die Gurte geklaut
ist deiner 14.04.1970 erstzulassung dann dürfte der warscheinlich noch vor dem 01.04 gebaut worden sein aber bei den Schweizer war das eh alles anders
hier mal was aus dem Netz
Der DEUVET zum Thema Gurtpflicht:
DER DEUVET BERICHTET:
Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StV20) besteht eine Ausrüstungspflicht für Gurte vorne bei PKW ab Erstzulassung (EZ) 01.04.70, für
Gurte hinten bei PKW serienmäßig spätestens ab EZ 01.05.'79 und für Gurte in Wohnmobilen ab EZ 01.01.'92. Kopfstützen vorne sind ab EZ 01.01.'99
erforderlich. Grundsätzlich gilt: Wenn Gurte vorhanden sind, müssen sie angelegt werden - auch bei Fahrzeugen mit Gurten, die vor den genannten Daten
in den Verkehr kamen. Im einzelnen gilt: In PKW und LKW unter 2,8t zulässigem Gesamtgewicht, die vor dem 01.04.1970 erstmals in den Verkehr gekommen
sind, müssen keine Sicherheitsgurte vorhanden sein. Wenn sie zwischen dem 01.04.1970 und 31.12.1973 erstmals in den Verkehr kamen, benötigen sie nur
dann Sicherheitsgurte, wenn sie mit Gurtbefestigungspunkten für die vorderen Außensitze ausgerüstet waren. Mittelsitze unterliegen nicht der
Ausrüstpflicht. PKW und LKW unter 2,8t mit EZ ab 01.01.1974 müssen auf den vorderen Außensitzen mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten ausgerüstet sein,
und die restlichen Sitzplätze müssen zumindest Befestigungspunkte für 2-Punkt-Gurte haben. Bei Fahrzeugen mit offenem Aufbau (z.b. Cabrio) genügen
2-Punkt-Gurte. Ab 01.01.1976 besteht Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer auf den Vordersitzen für alle seit dem 01.04.1970 zugelassenen PKW,
sofern hierfür Gurte vorgeschrieben/eingebaut sind. Der 01.01.1978 war spätester Nachrüstungstermin für Gurte vorne außen an PKW und LKW unter
2,8t, die ab 01.04.1970 erstmals in den Verkehr gekommen und mit Verankerungen zur Aufnahme von Sicherheitsgurten ausgerüstet sind. Falls keine
Verankerungen vorhanden waren, wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Verankerungen vorne waren ab Erstzulassung 01.01.'74 vorgeschrieben,
wurden von vielen Fahrzeugherstellern aber schon früher eingebaut. Diese sind also meistens, abhängig vom Fahrzeugtyp, vorhanden. Der 01.05.1979
war Stichtag für die Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für alle ab diesem Datum erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeuge auf allen Sitzen -
jetzt also auch auf den Rücksitzen. Für die vorderen Außensitze sind 3-Punkt-Gurte vorgeschrieben, für die übrigen Sitze mindestens Beckengurte.
Grundsätzlich keine Nachrüstpflicht für Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen bei älteren Fahrzeugen.
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Gurte na klar
Hallo und viel Spaß hier,,und Gurte SIND besser ""nach dem ersten unverschuldeten Chrash fahr ich immer angeschnallt,und das schon seit über 30 Jahren "glaub mir Scheiß auf das Freiheitsgefühl aber nach der W-Scheibe hast du freien Flug und beißt dich schneller im Teer fest als du es glaubst. zum nachdenken Beispiel
Wenn einem das Wasser bis zum Halse steht, sollte man nicht auch noch den Kopf hängen lassen.
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mach dein Ding
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