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Ohne Zulassung zur HU

Verfasst: 26.10.2017, 23:28
von Onkel Kaktus
Grüzie

Da mein Kleener jetzt wieder läuft gehts übernächste Woche zum Tüv. Leider hat er zur Zeit keine Zulassung. Habe auch kein Zugriff auf einen Hänger oder ne rote Nummer.
Hatte jetzt mehrfach gelesen dass man mit ungestempelten Kennzeichen zur HU fahren kann, vorrausgesetzt der Wagen ist versichert (und die Versicherung macht das mit). Hat jemand diesbezüglich ne Erfahrung gemacht oder gibt es Alternativen? Kurzzeitkennzeichen fällt wohl flach....

LG

Kaktus

Re: Ohne Zulassung zur HU

Verfasst: 26.10.2017, 23:56
von Dreigang
Moin,

das sagt die Oldtimertankstelle / GTÜ dazu:

http://www.tankstelle-brandshof.de/gtu/tipps.html


Ohne Zulassung zur HU fahren?

Wir werden immer wieder gefragt, wie man mit seinem nicht angemeldeten Kraftfahrzeug zur Hauptuntersuchung kommen kann. Dazu gibt das Gesetz eine ganz klare Möglichkeit, die viele aber nicht kennen:

§10 (4) FZV Fahrzeugzulassungsverordnung
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."


Ausnahme bei uns in Pinneberg:
Wir wollten mit unserer aus Norwegen erworbenen Heckflosse zur §21 Abnahme zum TÜV fahren, dieses wurde uns nicht gewährt da das Fzg. noch keine deutsche Zulassung hat bzw. hatte.... Ein Kennzeichen wollten sie uns auch nicht zuteilen da sie dann bis zur Anmeldung einen "offenen" Vorgang in Bearbeitung hätten....

Am besten fragst Du aber mal bei Deinem Strassenverkehrsamt nach!

Gruß
Lars

Re: Ohne Zulassung zur HU

Verfasst: 27.10.2017, 01:27
von Onkel Kaktus
Dreigang hat geschrieben: 26.10.2017, 23:56 Moin,

das sagt die Oldtimertankstelle / GTÜ dazu:

http://www.tankstelle-brandshof.de/gtu/tipps.html


Ohne Zulassung zur HU fahren?

Wir werden immer wieder gefragt, wie man mit seinem nicht angemeldeten Kraftfahrzeug zur Hauptuntersuchung kommen kann. Dazu gibt das Gesetz eine ganz klare Möglichkeit, die viele aber nicht kennen:

§10 (4) FZV Fahrzeugzulassungsverordnung
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."


Ausnahme bei uns in Pinneberg:
Wir wollten mit unserer aus Norwegen erworbenen Heckflosse zur §21 Abnahme zum TÜV fahren, dieses wurde uns nicht gewährt da das Fzg. noch keine deutsche Zulassung hat bzw. hatte.... Ein Kennzeichen wollten sie uns auch nicht zuteilen da sie dann bis zur Anmeldung einen "offenen" Vorgang in Bearbeitung hätten....

Am besten fragst Du aber mal bei Deinem Strassenverkehrsamt nach!

Gruß
Lars
Deutsche Bürokratie... :roll:

Glaub ich habe noch meine alten Kennzeichen, die könnte ich dann notfalls nehmen. Die waren auch noch frei und ich hab die mir gleich reserviert. Von daher sollte es, hoffentlich, kein Problem sein. Werde auf jeden Fall mit meiner Versicherung schnacken und einen Ausdruck vom §10 im Falle einer Kontrolle mitnehmen....

Re: Ohne Zulassung zur HU

Verfasst: 27.10.2017, 06:41
von Joan
Das sollte so gehen aber mit der Versicherung auf jedenfall sprechen.
Kann mich erinnern das mal eine Freundin so auf Weg zum TÜV mal länger mit 2 Polizisten diskutieren musste.
Zum Schluss haben die Beiden sie kurz bis zum Prüfer begleitet... :)

Jedenfalls gibts ja immer noch die Möglichkeit der Kurzzeitkennzeichen wenns Bocksicher sein soll...

Re: Ohne Zulassung zur HU

Verfasst: 27.10.2017, 07:13
von CoupéSince13
Joan hat geschrieben: 27.10.2017, 06:41 Jedenfalls gibts ja immer noch die Möglichkeit der Kurzzeitkennzeichen wenns Bocksicher sein soll...
Braucht man doch mittlerweile ne gütige HU für, das ist ja das Problem...

Re: Ohne Zulassung zur HU

Verfasst: 27.10.2017, 07:30
von Onkel Kaktus
CoupéSince13 hat geschrieben: 27.10.2017, 07:13
Joan hat geschrieben: 27.10.2017, 06:41 Jedenfalls gibts ja immer noch die Möglichkeit der Kurzzeitkennzeichen wenns Bocksicher sein soll...
Braucht man doch mittlerweile ne gütige HU für, das ist ja das Problem...
Jau, das ist echt ein Witz. Grade für so einen Fall sollte es sowas geben.

Re: Ohne Zulassung zur HU

Verfasst: 27.10.2017, 07:43
von CoupéSince13
Du sagst es! Das ist Deutschland. Habe meinen beim ersten TÜVen ( längere Story ) mit der roten Nummer von der Zulassungsstelle überführen dürfen. Hat glaube 30€ gekostet

Re: Ohne Zulassung zur HU

Verfasst: 27.10.2017, 07:48
von Joan
Was echt? Früher war mehr Lametta...

Re: Ohne Zulassung zur HU

Verfasst: 27.10.2017, 08:33
von buckrodgers61
....Anruf bei seiner Versicherung - Doppelkarte bestätigen lassen und dann auf direktem Wege zum Tüv (also nicht noch kurz zum Einkaufen), dann zur Zulassungsstelle.....so habe ich das gehandhabt - war, glaube ich, in 2008

Re: Ohne Zulassung zur HU

Verfasst: 27.10.2017, 09:27
von Onkel Kaktus
buckrodgers61 hat geschrieben: 27.10.2017, 08:33 ....Anruf bei seiner Versicherung - Doppelkarte bestätigen lassen und dann auf direktem Wege zum Tüv (also nicht noch kurz zum Einkaufen), dann zur Zulassungsstelle.....so habe ich das gehandhabt - war, glaube ich, in 2008
So ist der Plan 🙂

Re: Ohne Zulassung zur HU

Verfasst: 27.10.2017, 09:30
von Onkel Kaktus
Mal offtopic: welche Größe brauche ich für den E-Ring am Kupplungszug? Wollte mir welche in Edelstahl bestellen.

Re: Ohne Zulassung zur HU

Verfasst: 27.10.2017, 10:58
von allesinbutta
Hallo,
du kannst deine Versicherung anrufen für ne Evb Nummer für ein 5 Tage Kurzzeitkennzeichen,die Kosten werden dann nach dem anmelden verrechnet.
Dann zum Strassenverkehrsamt und die Kurzzeitnummernschilder holen(Anmelden und Kennzeichen um die 25 Euro).
Nun kannst du Probefahrten machen und dann zum Tüv .
Gruß Thorsten

Re: Ohne Zulassung zur HU

Verfasst: 27.10.2017, 11:28
von sable
allesinbutta hat geschrieben: 27.10.2017, 10:58 Hallo,
du kannst deine Versicherung anrufen für ne Evb Nummer für ein 5 Tage Kurzzeitkennzeichen,die Kosten werden dann nach dem anmelden verrechnet.
Dann zum Strassenverkehrsamt und die Kurzzeitnummernschilder holen(Anmelden und Kennzeichen um die 25 Euro).
Nun kannst du Probefahrten machen und dann zum Tüv .
Gruß Thorsten
Probefahrten sind für Fahrzeuge ohne TÜV und mit Kurzzeitkennzeichen nicht mehr erlaubt. Für das Fahrzeug ohne TÜV ist nur der direkte Weg zum TÜV erlaubt, nur unter der Bedingung wird das auch raus gegeben.

Halt dich an das, was Lars oben geschrieben hat. Vorher beim Straßenverkehrsamt anrufen und fragen, ob deine alte Nummer noch frei ist. Dann das Telefonat mit der Versicherung wegen der EVB. Bei beiden Telefonaten sagen, was du genau vor hast und den Paragraphen nennen. Ist immer ein Spaß wegen der Ahnungslosigkeit der Angerufenen.Vielleicht wirst du auch positiv überrascht. Ist auf jeden Fall billiger als ein Kurzzeitkennzeichen.

Re: Ohne Zulassung zur HU

Verfasst: 27.10.2017, 12:01
von Jörg
Nimm KEIN Edelstahl. Das ist zwar zäher, aber auch weicher.
Ich schick dir nachher die genaue Bezeichnung und DIN Nummer.

Re: Ohne Zulassung zur HU

Verfasst: 27.10.2017, 12:17
von Onkel Kaktus
Jörg hat geschrieben: 27.10.2017, 12:01 Nimm KEIN Edelstahl. Das ist zwar zäher, aber auch weicher.
Ich schick dir nachher die genaue Bezeichnung und DIN Nummer.
Danke 🙂