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Nebelschlussleuchte Pflicht?

Verfasst: 12.02.2018, 16:30
von Schrauber
Huhu zusammen,

bin gerade dabei, die Elektrik nen Bisschen aufzuräumen. Bei meinem Rekord wurde nachträglich eine Nebelschlussleuchte "fachmännisch" installiert. Nun stellt sich mir die Frage, ob bei unseren Karren eine Nebelschlussleuchte Pflicht ist. Würde das ganze nachträglich verbaute Kabelgeraffel am liebsten komplett raus schmeißen...

Danke

Re: Nebelschlussleuchte Pflicht?

Verfasst: 12.02.2018, 16:41
von Jörg
Bei unseren Autos ist NSL keine Pflicht. Erst ab einem ganz bestimmten Baujahr in den 80er oder 90er Jahren.

Re: Nebelschlussleuchte Pflicht?

Verfasst: 12.02.2018, 17:22
von Scheich
In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Andere Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Traktoren, Motorräder) und Anhänger unter 60 km/h dürfen mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein. Bei Altfahrzeugen ist eine Nachrüstung nicht erforderlich. Bei Importen von Autos aus Ländern, in denen normalerweise keine Nebelschlussleuchte eingebaut wird, ist eine Nachrüstung im Rahmen einer sogenannten Homologation erforderlich.

Re: Nebelschlussleuchte Pflicht?

Verfasst: 12.02.2018, 17:29
von Schrauber
Super, danke :icon_daumen_01
Dann fliegt der ganze Mist raus.

Re: Nebelschlussleuchte Pflicht?

Verfasst: 12.02.2018, 20:19
von Eremit
Wenn ich mich recht erinnere war es für den rechten Außenspiegel der gleiche Stichtag.