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Verfasst: 14.12.2009, 17:06
von Klingonen-Thomas
Nash Taran hat geschrieben:
buckrodgers61 hat geschrieben:
Nash Taran hat geschrieben:Mein Auto ist ein 69er hat aber trotzdem Gurte. Und wenn die schon drin sind dann lass ich sie sie auch erstmal drin...
darum geht es auch nicht - nur wenn die drin sind musst du sie auch anlegen sonst gibt es ein Ticket - baust du sie jedoch aus kann dir keiner was, weil ja Erstzulassung vor 1970, danach muss die Kiste mit Guten ausgerüstet sein.
Ich hab das auch schon verstanden als es beim ersten mal geschrieben wurde. Ich habe lediglich erwähnt, daß ich sie trotzdem drin lasse...Ist ja schließlich nicht so schlimm den Gurt anzulegen oder?
Das wiederum ist eine Entscheidung, die jeder für sich selbst finden muß. Bei nem Auto ohne Kopfstützen sind Gurte eh fürn Hintern - und mich persönlich würden die Dinger extrem nerven. Aber das darf jeder mit sich selbst abmachen. :D

Verfasst: 14.12.2009, 18:45
von buckrodgers61
rek-c-coupe hat geschrieben:
War es nicht eher so, daß man vom gesetzgeberischen Standpunkt nur VORGESCHRIEBENE Gurte anlegen muß. :roll:
Das hatten wir aber alles schon mal.
....dann hast du da schon etwas missverstanden :lol: :lol:

wenn du welche drinne verbaut hast musst du die anlegen - egal ob Becken- Zwei-/Drei-/Vierpunktgurt: Anlegen ist Pflicht.

Wenn das Auto vor Mitte 1970 Erstzulassung hatte und du die vorhandenen rausschmeisst kann dir keiner was - das habe ich zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung fast täglich den GrünWeißen erklären dürfen...........


Sheriff: Sie müssen sich anschnallen :!:
Ich: Womit denn :?:
Sheriff: hat der Wagen etwa keine Gurte?
Ich: Nö
Sheriff: (.................lange Denkpause..........................................................)
dann:

Jaaaaaa, wenn sie keine Gurte im Wagen haben, können sie sich auch nicht anschnallen ......... :idea:
Ich: Stimmt - und nu :?::?::?:
Sheriff hat sich dann freundlich verabschiedet und ich habe ihn mit einem dicken :?: stehen lassen (dürfen)

Irgendwann war ich es leid und hab denen direkt den Gesetzestext unter die Nase gehalten - das ganze lief fast über ein Jahr - dann wußte es (fast) jeder Sheriff :lol:

Verfasst: 14.12.2009, 18:59
von BennyBenson
buckrodgers61 hat geschrieben: wenn du welche drinne verbaut hast musst du die anlegen - egal ob Becken- Zwei-/Drei-/Vierpunktgurt: Anlegen ist Pflicht.

Wenn das Auto vor Mitte 1970 Erstzulassung hatte und du die vorhandenen rausschmeisst kann dir keiner was -
Ja "eigentlich" darfst du sie nich wieder Ausbauen, also zurückrüsten.

Aber was keiner weiss.......blöd ist nur wenns schon in den Papieren Eingetragen ist :P

Verfasst: 14.12.2009, 20:08
von matthes
BennyBenson hat geschrieben:
buckrodgers61 hat geschrieben: wenn du welche drinne verbaut hast musst du die anlegen - egal ob Becken- Zwei-/Drei-/Vierpunktgurt: Anlegen ist Pflicht.

Wenn das Auto vor Mitte 1970 Erstzulassung hatte und du die vorhandenen rausschmeisst kann dir keiner was -
Ja "eigentlich" darfst du sie nich wieder Ausbauen, also zurückrüsten.

Aber was keiner weiss.......blöd ist nur wenns schon in den Papieren Eingetragen ist :P
Selbst nachgerüstete Standard Gurte sind wohl eher selten eingetragen. Wozu auch ?
Da kann man schon wieder abbauen, was ein Vorbesitzer angebaut hat. Das ein Anschnallgurt angelegt in der Regel besser ist, wie nicht angegurtet, dürfte wohl ausser Frage stehen.

Verfasst: 14.12.2009, 20:33
von BennyBenson
Na ich dachte das so mancher TÜV bei der H-Abnahme evtl. so Anmerkungen einträgt...gut bei mir haben sie das nicht gemacht aber die warn auch eher auf VW Spezalisiert ;)

Hab so 2-Punk-Statikgurte drin, find die auch Furchtbar (Komm Angeschnallt nicht an den Lüftungshebel links unterm Armaturenbrett ;)) aber vorerst bleiben sie drin bis ich auf Automatik umgerüstet habe

Verfasst: 15.12.2009, 11:09
von Klingonen-Thomas
matthes hat geschrieben:
BennyBenson hat geschrieben:
buckrodgers61 hat geschrieben: wenn du welche drinne verbaut hast musst du die anlegen - egal ob Becken- Zwei-/Drei-/Vierpunktgurt: Anlegen ist Pflicht.

Wenn das Auto vor Mitte 1970 Erstzulassung hatte und du die vorhandenen rausschmeisst kann dir keiner was -
Ja "eigentlich" darfst du sie nich wieder Ausbauen, also zurückrüsten.

Aber was keiner weiss.......blöd ist nur wenns schon in den Papieren Eingetragen ist :P
Selbst nachgerüstete Standard Gurte sind wohl eher selten eingetragen. Wozu auch ?
Da kann man schon wieder abbauen, was ein Vorbesitzer angebaut hat. Das ein Anschnallgurt angelegt in der Regel besser ist, wie nicht angegurtet, dürfte wohl ausser Frage stehen.
Naja in der Regel?! lt. Statistik halt in etwa 70 % der Fälle - das bedeutet , daß man immerhin bei jedem dritten Unfall OHNE Gurte besser dran ist, das ist also drastisch häufiger der Fall, als der Durchschnittsbürger annehmen würde....

Verfasst: 15.12.2009, 11:16
von Eremit
Gibt es dazu eine seriöse Quelle?

Verfasst: 15.12.2009, 11:24
von Klingonen-Thomas
buckrodgers61 hat geschrieben:
rek-c-coupe hat geschrieben:
War es nicht eher so, daß man vom gesetzgeberischen Standpunkt nur VORGESCHRIEBENE Gurte anlegen muß. :roll:
Das hatten wir aber alles schon mal.
....dann hast du da schon etwas missverstanden :lol: :lol:

wenn du welche drinne verbaut hast musst du die anlegen - egal ob Becken- Zwei-/Drei-/Vierpunktgurt: Anlegen ist Pflicht.

Wenn das Auto vor Mitte 1970 Erstzulassung hatte und du die vorhandenen rausschmeisst kann dir keiner was - das habe ich zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung fast täglich den GrünWeißen erklären dürfen...........


Sheriff: Sie müssen sich anschnallen :!:
Ich: Womit denn :?:
Sheriff: hat der Wagen etwa keine Gurte?
Ich: Nö
Sheriff: (.................lange Denkpause..........................................................)
dann:

Jaaaaaa, wenn sie keine Gurte im Wagen haben, können sie sich auch nicht anschnallen ......... :idea:
Ich: Stimmt - und nu :?::?::?:
Sheriff hat sich dann freundlich verabschiedet und ich habe ihn mit einem dicken :?: stehen lassen (dürfen)

Irgendwann war ich es leid und hab denen direkt den Gesetzestext unter die Nase gehalten - das ganze lief fast über ein Jahr - dann wußte es (fast) jeder Sheriff :lol:
*hahahahaha*

Hm - da scheinen die Polizisten im Großraum Köln-Bonn von Anfang an recht gut informiert gewesen zu sein. Bin deswegen nie angehalten worden und wenn ich mal in ne Routinekontrolle kam, gab es diesbezüglich nie einen kommentar.....

Verfasst: 15.12.2009, 11:25
von opelfreund

Verfasst: 15.12.2009, 11:30
von Klingonen-Thomas
opelfreund hat geschrieben:Mal zur Info.
Wobei man dabei auch nicht vergessen darf, daß der Vergleich nicht einfach nur auf die Gurte bezogen werden darf. Wäre z.B. interessant zu wissen, vieviel Prozent der PKW vor 1976 noch mit ner starren Lenksäule unterwegs gewesen sind und auch noch keine Sicherheitsfahrgastzellen in Verbindung mit Knatschzonen besaßen, um nur mal zwei Sicherheitsmerkmale späterer Fahrzeuge zu nennen, die erst in den 60ern allmählig aufkamen.....

Verfasst: 15.12.2009, 14:21
von buckrodgers61
Klingonen-Thomas hat geschrieben:.... auch noch keine Sicherheitsfahrgastzellen in Verbindung mit Knatschzonen besaßen
yo - das knatscht dann so richtig...

Verfasst: 15.12.2009, 14:26
von BennyBenson
Ja das Auto ist ja bei bestimmten Insassen und Fahrsituationen bekannt als Knatschzone :P

Verfasst: 15.12.2009, 15:28
von opelfreund
Ich kenn das als Knutschzone. :mrgreen:

Verfasst: 16.12.2009, 09:14
von Klingonen-Thomas
buckrodgers61 hat geschrieben:
Klingonen-Thomas hat geschrieben:.... auch noch keine Sicherheitsfahrgastzellen in Verbindung mit Knatschzonen besaßen
yo - das knatscht dann so richtig...
Oooops - ist mir da ein "u" wegg'hupft :oops:

Aber interessant: ich dachte immer, "knatschen" wäre ein anderer Begriff für "heulen" - so kenn ich dat - da sacht Wiki aber nix von

Verfasst: 16.12.2009, 11:44
von Jörg
Bei uns im hohen Norden bezeichnet man Mitmenschen, die mißgestimmt oder schlechte Laune habe, als "knatschig" oder "gnatschig" .