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guter Rat ist teuer.... Rechtsfrage...

Verfasst: 13.10.2012, 21:32
von 63erCaravan
:shock:

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Der Text dazu:
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Ich kann nur sagen das der Ablauf mit sicherheit nicht so war!

Es wird muss wohl irgentwas gegebenhaben was den/die Verfasser(in) an meiner Fahrweise gestört hat.

Aber auf keinen Fall wie hier beschrieben! :shock:


Hat jemand Erfahrungen mit sowas??



Ich glaube das wars dann mit Endingen 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und allen anderen Treffen dazwischen.....
Und natürlich mit meinem Arbeitsplatz als Außendienstler..... :cry:

Wer mir helfen kann, BITTE!


Robbe

Verfasst: 13.10.2012, 21:41
von METTO
Mosh,

gibts Zeugen?

M

Wenn nicht ists Wambo.

Verfasst: 13.10.2012, 21:47
von 63erCaravan
In dem Brief Stand nichts davon...

Von einer Sache die so nicht stattgefunden hat, gibts auch keine, aber vll gabs ja einen Beifahrer oder sowas, der plötzlich total überzeugt ist, das es so war. :confused:

Ich weiß nur noch das ich den Tag ganz normal auf Arbeit gefahren bin, ohne besondere Vorkommnisse..,

Verfasst: 13.10.2012, 21:58
von METTO
Mosh,

frag mal auf Arbeit ob du während der Sache über die Firma Rechtschutzversichert gewesen bist.

M

Verfasst: 13.10.2012, 22:07
von Jürgen
Hab auch schon so'n Scheiß am Hals gehabt, nimm dir ne'n guten RA sonst wird's nix der Nachbarin. Mach keine Angaben außer zur Person bevor du nicht beim RA warst. Ansonsten wie Metto schrieb, keine Zeugen beiderseits ist Remis. Ein "getürkter" Zeuge ist superheiß, denn wenn's den im Auto nicht gab, und die Huschen rauskriegen wo der "Zeuge" zur Tatzeit war wird's richtig Böse für dein Gegner.

Verfasst: 13.10.2012, 22:14
von c&a
NIX ohne Anwalt!

Hatte vor unendlichen Jahren ähnliches...1,5 Jahre Fahrverbot, dann MPU. War ebenfalls im Aussendienst und musste mich von (bezahlten) Studenten zu meinen Terminen fahren lassen.

EIN falsches Wort von Dir und der Schuss geht richtig nach hinten los!!!

Toi-Toi-Toi
Derek

Verfasst: 13.10.2012, 22:20
von depedro
Hast Du denn überhaupt keine Erinnerung mehr daran? Nicht die kleinste Auffälligkeit?

Verfasst: 13.10.2012, 22:36
von El Greco
Hi Robbe,

wie schon mehrfach erwähnt SOFORT zum Anwalt, selbst wenn du den selbst bezahlen musst. Wenn dein Manöver in der Tat so gefährlich war, wie das in dem Schreiben aufgeführt wird, dann müsste doch der in der Mitte fahrende Autofahrer auch was davon mitbekommen haben.

Verfasst: 13.10.2012, 23:04
von sable
Lese nix von einem 2ten unabhängigen Zeugen eines anderen PKWs

Verfasst: 13.10.2012, 23:10
von buckrodgers61
.....nur zur Info: der Erstbesuch beim Anwalt ist kostenlos - sozusagen eine Beratung. Sollte der Anwalt eine gute Aussicht auf Erfolg bei dem Verfahren habe, wird er dir das schon unmissverständlich mitteilen.

Schade, das du so weit weg wohnst. Ich habe hier in MG einen sehr guten Anwalt, der sich hauptsächlich mit Verkehrsrecht beschäftigt. Der hat mich schon bei mehreren Fällen zu meinen Gunsten vertreten.

Verfasst: 13.10.2012, 23:12
von El Greco
Das meine ich ja. So wie das geschildert wird war da ja noch jemand auf der mittleren Spur. Wenn die Aktion so gefährlich war, dann hätte der andere doch auch reagiert.

Verfasst: 13.10.2012, 23:41
von 63erCaravan
depedro hat geschrieben:Hast Du denn überhaupt keine Erinnerung mehr daran? Nicht die kleinste Auffälligkeit?
Ahhh... Pedro redet mir ins Gewissen...... :shock:


Spass bei Seite,

Es ist gut möglich, das irgenetwas vorgefallen ist...

Allerdings wird das eine Kleinigkeit gewesen sein, die noch nichteinmal mit einem Fehlverhalten von mir begründet sein muss,

Und dennoch ausgereicht hat den- oder diejenige so in Rage zu bringen, so einen Text zu verfassen.

Ich könnte mir sogar vorstellen das der/die/das sowas öfters macht....


Wie gesagt, ich habe bestimmt keinen fehlerfreien Fahrstil, aber Lebensmüde bin ich nicht und mein Führerschein hab ich ganz gerne....

Verfasst: 14.10.2012, 10:31
von hardmicki
Ohne langes Gequatsche und Mutmaßungen


Ab zum Anwalt bissel Kohle in die Tasche stecken falls Du keine Fahrerrechtschutzversicherung hast und dann

warten warten ein etwas höheren Adrenalinspiegel bei Posteingang haben und ????

Das sind nun einmal die Fakten.

Gruß Michi

Verfasst: 14.10.2012, 17:22
von Uwe ausm Ländle
uuuaahhhh.....sofort zum anwalt und viel glück!
da du der beklagte bist, musste das gegenteil von dem behaupteten beweisen können...ist schwierig :cry:
bin ja kein schwarzseher, aber ich denke du wirst zwischen sechs und neun monaten mit bus und bahn unterwegs sein müssen.....so wie mein kollege :?

Verfasst: 14.10.2012, 17:28
von depedro
Gilt hier nicht die Unschuldsvermutung, bzw. muss man eine "Straftat" nicht nachgewiesen werden?

@Robbe: wollte Dir nicht ins Gewissen reden sondern nur wissen ob Du von diesem angeblichen Vorfall was mitbekommen hast. Klingt für mich unvorstellbar das man sich nicht daran erinnert wenn da was war. Es könnte ja sein das der Kläger vollkommen übertreibt oder so?