Datenblatt für Erteilung der Betriebserlaubnis nach 21 StVO

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Skulls
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Beitrag von Skulls »

Also so wie es bei coyote läuft , ist es zwar nicht die korrekte Vorgehensweise aber wenn es bei Euch so klappt: Herzlichen Glückwunsch! Was die 21er angeht, so kann der Prüfer , wenn er eindeutig die Daten zuordnen kann , jede Art von Informationsquelle nutzen - so auch eine Briefkopie eines gleichwertigen Fahrzeuges oder auch das Handbuch. Es liegt in seinem Ermessen und seinem technischen Sachverstand , ob er die Daten dem Fahrzeug zuordnen kann oder nicht. Da hat es viel mit "wollen" und "Lust haben" zu tun.


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